Weg der Hoffnung e.V.

Freistellungsbescheid

 

Wir sind nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuergesetz des Finanzamtes Oberhausen-Nord, Steuernummer 123/5728/0540 vom 06.12.2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit, weil der Verein ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne §§51 ff. AO dient.

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