Login

Signup

Freistellungsbescheid

Wir sind nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuergesetz des Finanzamtes Oberhausen-Nord, Steuernummer 123/5728/0540 vom 06.12.2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit, weil der Verein ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne §§51 ff. AO dient.


Entdecke mehr von Weg der Hoffnung e.V.

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.